2025 | zweiter fördercall photovoltaik

Details zum 2. Fördercall

  • Nach dem Fall der Umsatzsteuerbefreiung ist der EAG Investitionszuschuss wieder verfügbar
 
  • Die nächstmögliche Antragstellung beginnt mit 23. Juni 2025 (bis 7. Juli 2025)
 
  • Die Förderung ist gültig für sowohl natürliche als auch juristische Personen (für Private, Landwirte, Firmen)
 
  • Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 30% der Investitionskosten
 
  • Gültig für PV-Neuanlagen/Erweiterungen bis max. 1.000 kWp Modulleistung
 
  • Ebenfalls förderbar sind gleichzeitig mit der PV-Anlage neu errichtete Stromspeicher bis zu einer maximalen nutzbaren Speicherkapazität (Nettok.) von 50 kWh (mind. 0,5 kWh/kWp)
 
  • Es sind auch PV-Anlagen förderbar, bei welchen bereits mit den Arbeiten begonnen wurde, jedoch noch keine Inbetriebnahme erfolgt ist

Made-in-Europe-Bonus

Im Rahmen des 2. Fördercalls für PV-Anlagen wird ab dem 23. Juni 2025 erstmalig der Made-in-Europe-Bonus, der durch einen Zuschlag zum Investitionszuschuss für Unternehmen und Förderwerber eine zusätzliche Unterstützung bietet, wirksam. Die EAG-Förderabwicklungsstelle (OeMAG) wird eine „White List“ mit Komponenten erstellen, die die Kriterien für den „Made in Europe“-Bonus erfüllen. Gerne beraten wir dich persönlich dazu!

Förderung für Photovoltaikanlagen nach dem EAG Investitionszuschuss

 

Hinweis: Bei den Kategorien C und D handelt es sich um Höchstfördersätze. Die tatsächliche Förderung wird im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens vergeben und kann unter dem angegebenen Maximalwert liegen. Eine rasche Antragstellung mit vollständigen Unterlagen wird empfohlen, da die Mittel begrenzt sind.

So sieht´s aus

Einblicke in Projekte

Hier sehen Sie Fotos von abgeschlossenen Projekten.

Wir hoffen, dass Sie dadurch inspiriert werden und freuen uns darauf, Sie bald als Kunden begrüßen zu dürfen.